Grundschuldzins

Dieser Zins wird im Grundbuch mit der Grundschuld eingetragen. Doch Achtung: Dieser Zins hat nichts mit deinem Baufinanzierungszins aus der Finanzierung zu tun. Der Grundschuldzins soll alle Kosten abdecken, welche im Falle einer Forderungseintreibung anfallen. Wenn deine Immobilie – im schlimmsten Fall – von der Bank zwangsversteigert wird, fallen hierfür für die Bank z.B. Bearbeitungskosten an. Diese möglichen Kosten sollen abgedeckt werden, weshalb der Grundschuldzins in der Regel zwischen 15% und 20% liegt.

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Haushaltsrechnung

Die Haushaltsrechnung berücksichtigt deine Lebenshaltungskosten. Für die Haushaltsrechnung werden in der Regel die Nettoeinkünfte herangezogen. Banken arbeiten hier mit Pauschalen für die Berechnung der Haushaltsrechnung. In der Regel kommen die Banken bei einem Einpersonenhaushalt auf 650 bis 850 Euro. Für jede weitere Person kommen 200 bis 300 Euro hinzu. Darin nicht enthalten sind die monatlichen Kosten für Warmmiete, Unterhaltszahlungen, Baufinanzierungsraten und sonstige bestehende Kredite oder laufende Verpflichtungen wie Leasing oder andere Kreditraten. Dein Haushaltsrechnung muss positiv sein, sonst bist du auch nicht in der Lage, eine Darlehensrate zu bedienen. Unsere Berater analysieren deine Situation und berechnen deinen Haushaltsüberschuss.

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Hypothek

Eine Hypothek ist eine dingliche Sicherung einer Forderung an einem Grundstück oder grundstücksgleichem Recht. Eine Hypothek ist allerdings immer an die zugrundeliegende Forderung geknüpft, das heißt die Hypothek sinkt auch mit abnehmender Forderung.

Beispiel: Eine Bank gibt Dir ein Darlehen über 200.000€. Nach 10 Jahren hast du schon 100.000€ zurückgezahlt und die Hypothek ist auch nur noch bei 100.000€. Nach weiteren 10 Jahren hat die Bank ihre Forderung zurückerhalten und die Hypothek ist bei 0 und wird gelöscht. Der Unterschied einer Hypothek zur Grundschuld besteht darin, dass eine Grundschuld immer gleich bleibt. Daher wurden in den letzten Jahren die Hypothek weitestgehend von der Grundschuld abgelöst, da der Verwaltungsaufwand wesentlich geringer ausfällt.

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Kapitaldienstfähigkeit

Die Kapitaldienstfähigkeit beschreibt deine finanziellen Möglichkeiten eine Belastung (Zins- und Tilgungszahlungen) aus einem Darlehen jetzt und zukünftig zu tragen. Sie wird maßgeblich von deinem Haushaltseinkommen beeinflusst und ergibt sich somit aus der Haushaltsrechnung. Daher ist sie Voraussetzung für die Vergabe eines Kredits. Auch § 18 KWG besagt, dass ein Kredit ausschließlich nach Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse gewährt werden darf. Um die Kapitaldienstfähigkeit zu berechnen, wird der Cashflow ermittelt, um verschiedene Positionen zu bereinigen und sie dem Kapitaldienst (Zins- und Tilgungszahlungen) gegenüberzustellen.

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Kaufvertrag

In Deutschland muss ein Immobilienkauf, also egal ob Grundstück, Haus oder eine Eigentumswohnung immer vom Notar erstellt und beurkundet werden. Also kein Kauf ohne notariell beurkundeten Kaufvertrag. Eine Reservierungsvereinbarung oder ein Vorvertrag kann in gewissen Fällen sinnvoll sein. Damit ein Kaufvertrag überhaupt zustande kommt, müssen sich Verkäufer und Käufer über den Kaufpreis einig sein. Besteht Konsens zwischen den Parteien, beauftragt in der Regel der Käufer einen Notar mit dem Kaufvertrag für die Immobilie. Aufgrund unseres großen Netzwerks arbeiten wir mit Notariaten zusammen, weshalb wir auch kurzfristige Termine ermöglichen können.

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