Kapitaldienstfähigkeit

Die Kapitaldienstfähigkeit beschreibt deine finanziellen Möglichkeiten eine Belastung (Zins- und Tilgungszahlungen) aus einem Darlehen jetzt und zukünftig zu tragen. Sie wird maßgeblich von deinem Haushaltseinkommen beeinflusst und ergibt sich somit aus der Haushaltsrechnung. Daher ist sie Voraussetzung für die Vergabe eines Kredits. Auch § 18 KWG besagt, dass ein Kredit ausschließlich nach Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse gewährt werden darf. Um die Kapitaldienstfähigkeit zu berechnen, wird der Cashflow ermittelt, um verschiedene Positionen zu bereinigen und sie dem Kapitaldienst (Zins- und Tilgungszahlungen) gegenüberzustellen.