Tilgungsaussetzung

Nicht wie bei einem Annuitätendarlehen kann die Tilgung auch auf einen späteren Zeitpunkt vereinbart werden. Dies ist der Fall bei sog. Tilgungsaussetzungsdarlehen, welche erst zu einem vereinbarten Zeitpunkt auf einmal getilgt werden. Während der Laufzeit werden so nur Zinsen fällig. Bis zum Tilgungszeitpunkt kann ein Tilgungsersatzmittel, ein Tilgungssurrogat, bespart werden, womit das Darlehen abbezahlt wird. Das wohl bekannteste Konstrukt ist hier wohl das Bauspardarlehen.

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Tilgungsfreie Jahre

Besonders bei einem Neubau kann es vorteilhaft sein, eine tilgungsfreie Zeit am Anfang zu vereinbaren. Wenn du nicht sofort in die eigenen vier Wände einziehen kannst, solange noch gebaut wird, kann eine Doppelbelastung aus Miete und bereits laufendem Darlehen schnell zu viel werden. Mit tilgungsfreien Anlaufjahren kann dieses Problem umgangen werden. Die Tilgung beginnt erst zu einem späteren Zeitpunkt.

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Tilgungsplan

Mit einem Tilgungsplan kann das geplante Darlehen im Voraus veranschaulicht werden. Aus dem Plan gehen die regelmäßigen Tilgungsleistungen und Zinszahlungen hervor sowie die Restschulden zur jeweiligen Periode.

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Umschuldung

Von einer Umschuldung spricht man, wenn ein laufendes Darlehen zu einem neuen Kreditgeber gewechselt wird. Der neue Kreditgeber löst das alte Darlehen ab und das neue Darlehen läuft bei der neuen Bank.

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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und bescheinigt, dass die fälligen Grunderwerbssteuern von einem Immobilienerwerber bezahlt wurden. Erst dann kann eine Eigentümerübertragung im Grundbuch stattfinden.

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