Du hast einen verstaubten Bausparvertrag bei deiner Hausbank laufen, auf den schon lange nichts mehr eingezahlt wird und möchtest deinen Bausparvertrag kündigen bzw. ausrangieren, um das darin einbezahlte Guthaben anderweitig zu verwenden?
Oder die Einbindung des Bausparvertrags in deine anstehende Finanzierung macht keinen Sinn? Dann denkst du bestimmt darüber nach, den Bausparvertrag zu kündigen. Was es dabei zu beachten gibt, erklären wir dir hier.
Bausparvertrag kündigen! Was gilt zu beachten?
Ein Bausparvertrag besteht immer aus 2 Phasen. Einer Anspar- und einer Darlehensphase. Der Zeitpunkt des Übergangs dieser beiden Phasen wird Zuteilungsreife genannt. Voraussetzung hierfür ist, dass genug Kapital angespart wurde, also das Mindestsparguthaben sowie die Bewertungszahl der Bausparkasse erreicht sind. Mit der Bewertungszahl soll die gerechte Reihenfolge der Bauspardarlehen berechnet werden.
Klar ist: Bei einer Kündigung des Bausparvertrags verlierst du auch die Möglichkeit eines Bauspardarlehens.
Für den Auflösungsfall eines Bausparvertrags gilt es also zwischen den beiden Phasen zu differenzieren.
Kündigung während der Ansparphase
Wenn du während der Ansparphase merkst, dass du den Bausparvertrag doch nicht brauchst und das Geld lieber anderweitig anlegen möchtest, kannst du in der ersten Phase kündigen. Hier gilt bei den meisten Tarifen eine sechsmonatige Kündigungsfrist. Dann wird dir das gesamte Sparguthaben inklusive der darauf erhaltenen Sparzinsen ausgezahlt. Solltest du das Geld früher brauchen, kannst du auch nicht fristgerecht kündigen. Dafür wird dir die Bausparkasse allerdings in aller Regel eine Gebühr in Rechnung stellen. Das heißt du bekommst nicht dein volles Sparguthaben ausgezahlt. Dieser Auszahlungsabschlag beträgt meistens zwischen 0,5% und 2% auf das Guthaben, und zwar für jeden Monat, den du das Geld früher haben möchtest (als bei einer fristgerechten Kündigung).
Wichtig zu beachten sind staatliche Zulagen wie die Wohnungsbauprämie. Solltest du das ausgezahlte Geld nicht nachweislich wohnwirtschaftlich verwenden, dann werden dir die bereits bezahlten Zulagen ebenfalls vom Guthaben abgezogen.
Ausnahme: Läuft der Bausparvertrag schon 7 Jahre, verlierst du auch nicht die staatlichen Förderungen!
Kündigung während der Darlehensphase
Auch wenn du das Bauspardarlehen bereits in Anspruch genommen hast und derzeit schon das Darlehen tilgst, kannst du aus dem Bausparvertrag rauskommen.
Praktisch gesehen handelt es sich dann nicht um eine Kündigung, sondern um eine Umschuldung. Denn hierbei wird einfach das noch offene Restdarlehen auf einmal abgelöst. Das kann z.B. durch eine neue Finanzierung bei einer anderen Bank sinnvoll sein, wenn du dort ein zinsgünstigeres Angebot gefunden hast oder weil du das Geld durch ein Erbe oder eine Schenkung auf einmal zur Verfügung hast. Bei den meisten Tarifen fällt hierbei auch keine Vorfälligkeitsentschädigung an, wie du das vielleicht bei normalen Krediten schon gehört hat.
Neben einer Kündigung wäre auch die Teilung des Bausparvertrages eine Alternative, wenn du das Bauspardarlehen gerne nutzen möchtest, aber die Mindestsparsumme noch nicht erreicht hast. Schaue dir hierzu unseren vergangenen Blogbeitrag an.
Wenn du Fragen hast, schreibe uns diese gerne an: baufinanzierung@albfinanz.de