Variabler Zins

Wenn der Sollzins eines Darlehen nicht im Rahmen einer Zinsbindung festgeschrieben ist, kann der Zins vom Darlehensgeber jederzeit verändert werden. In der Regel orientiert sich bei einem variablen Darlehen der Zins am EURIBOR (Euro InterBank Offered Rate). Dieser kann nie negativ sein. Der EURIBOR, der Referenzzinssatz für europäische Banken, die sich gegenseitig Geld leihen. Der EURIBOR ist maßgeblich für die jeweiligen Marktzinsen. Bei Interesse kannst du den aktuellen EURIBOR hier erfahren.

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Verkehrswert

Der Verkehrswert ist der Wert einer Immobilie, der gewöhnlich erzielt werden kann. Er kann sich natürlich stetig ändern. Zu unterscheiden ist der Marktwert, dieser gibt an, wie die Immobilie tatsächlich gehandelt wird. Entscheidend für Beleihungswertprüfung der Bank ist lediglich der Verkehrswert.

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Volltilgerdarlehen

Von einem Volltilgerdarlehen ist die Rede, wenn die Gesamtlaufzeit eines Darlehens deckungsgleich mit der Zinsbindungsfrist ist. Das heißt das Darlehen ist nach Ablauf der Zinsbindung vollständig zurückgezahlt und es bleibt keine Restschuld übrig.

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Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr für die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens. Der Bank entstehen dadurch Einbußen für entgangene Zinseinnahmen. Beachte: Wenn bspw. eine Sondertilgung über 5% vereinbart wurde, kann jedes Jahr bis zu 5% des Darlehensbetrags als Sondertilgung einfließen. Hierfür entstehen dann keine Vorfälligkeitsgebühren.

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Wertermittlung

Die Wertermittlung oder genauer die Verkehrswertermittlung ist ein Vorgang, der bei den Banken im Rahmen der Beleihungswertprüfung abläuft. Hier prüft die Bank, welchen Verkehrswert das Objekt aus Sicht der Bank hat und bestimmt anhand dessen – nach Abzug eines Sicherheitsabschlag – den Beleihungswert.

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