KFW – wir klären auf! Die Neuen wohnwirtschaftlichen Programme 2023

Über die KfW können Sie verschiedene Förderungen rund um Ihre Immobilie in Anspruch nehmen. Im folgendem Blog Beitrag erhalten Sie einen Überblick zu den Wichtigsten wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen und wie man sie zielgerichtet einsetzt.

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Inhaltsverzeichnis:

Zum Wohneigentumsprogramm (124)

Zum Programm Altersgerecht Umbauen (159)

Zum Programm BEG-Wohngebäude Energieeffizient Sanieren (261)

Zum Programm Klimafreundlicher Neubau (297/298)

Zum Exkurs: Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

 

Das Wohneigentumsprogramm (124)

Definition: Gefördert wird der Kauf oder Bau von selbst genutztem Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit bis zu 100.000 Euro Darlehn (Förderkredit ab *effektivem Jahreszins, Stand 01.03.2023) pro Vorhaben.

*Zinsen werden auf dieser Seite nicht ständig erneuert, wir verlinken den Zins mit der KFW Seite-hier sehen Sie den aktuellen Zins

Und was wird genau gefördert? 

  • Bau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum: Eine Selbstnutzung liegt auch vor,  wenn die Wohnung an Angehörige (gem. §15 der Abgabeordnung) unentgeltlich überlassen wird.
  • Errichtung von Wohneigentum auf Erbpachtgrundstück: Die Raten des Erbpachtzinses ist nicht förderfähig. Wird das Erbpachtgrundstück abgekauft, wird der Kaufpreis gefördert, sofern das Eigenheim noch nicht mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm gefördert wurde.
  • Auszahlung von Miterben: Der Antragssteller muss danach das Objekt selbst bewohnen.

Bauvorhaben:

  • Kosten für das Baugrundstück (der Erwerb darf bei Antragseingang nicht länger als 6 Monate zurückliegen und mit dem Bauvorhaben muss spätestens 12 Monate nach Auszahlung begonnen werden).
  • Baukosten wie Material und Arbeitskosten
  • Baunebenkosten für Architekten, den Energie-/Bauberater, die Notar und Maklergebühren sowie die Grundsteuer.
  • kosten der Außenanlagen

Immobilienkauf: Kaufpreis einschließlich

  • Kaufpreisnebenkosten
  • Modernisierungskosten
  • Instandsetzungskosten
  • Umbaukosten

Antragsteller: Alle Privatpersonen, die selbst genutztem Wohnraum erwerben oder bauen, können dieses Programm beantragen. Dies ist unabhängig von Alter, Familienstand, Einkommen oder anderen möglichen Einschränkungen.

Prozesse im Detail: Der Antrag auf Förderung bei der KfW ist vor dem Vorhaben beginn zu stellen. Der richtige Zeitpunkt für die Antragsstellung ist abhängig davon ob es sich um ein Bauvorhaben oder einen Kauf handelt:

  • Beim Bauvorhaben/Werkvertrag mit einem Bauunternehmer ist der Antrag vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort zu stellen.
  • Beim Kauf/ Kauf von einem Bauträger ist der Antrag vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags zu stellen.

Unsere Empfehlung: Erst mit dem Vorhaben beginnen, wenn die Zusage der KfW vorliegt!

Merkmale: Das Wohneigentumsprogramm kann als Annuitäten- oder endfälliges Darlehen für eine bestimmte Laufzeit aufgenommen werden.  Hier unten können Sie die Unterschiede ansehen.

Annuitätendarlehen: Beim Annuitätendarlehen zahlt Ihr Kunde während der tilgungsfreien Anlaufzeit nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Annuitäten (Zins und Tilgung).

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Endfälliges Darlehen:Beim endfälligen Darlehen zahlt Ihr Kunde während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.

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Für beide Darlehensvarianten gilt:

  • Auszahlung 100 %
  • Abruffrist 12 Monate und Verlängerung auf 36 Monate möglich
  • Bereitstellungszins ab dem 13. Monat (0,15% pro Monat auf den nicht abgerufenen Kreditbetrag)
  • Der abgerufene Betrag muss innerhalb von 12 Monaten vollständig für den in der Zusage festgelegten Verwendungszweck eingesetzt werden.
  • Vorzeitige Rückzahlung/Sondertilgung nur vollständig und gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich
  • Der zweckentsprechende Einsatz der Kreditbeträge wird gegenüber dem Finanzierungsinstitut nachgewiesen.

 

Wege zum Gebäude

  • Wege verbreitern und Stufen vermeiden, z.B. beim Zugang zum Gebäude, zur Garage, zu Sitz- und Spiel­plätzen sowie zu Mülltonnen
  • Kfz-Stellplätze und Abstellplätze barriere­frei einrichten und überdachen
  • bei Gebäuden ab drei Wohn­einheiten auch weitere Maßnahmen im Wohnumfeld

Eingangsbereich und Wohnungszugang

  • Barrieren am Eingang von Haus und Wohnung abbauen
  • mehr Bewegungs­fläche schaffen
  • Wetterschutz anbringen, z. B. Über­dachung und Windfang

Überwindung von Treppen und Stufen

  • Aufzuganlage einbauen, nachrüsten oder verbessern
  • Treppenlifte, Senkrecht-, Hebe- oder Plattform Lifte installieren
  • Treppen optimieren, z. B. Hand­läufe anbringen
  • Rampen anlegen

Raumaufteilung und Schwellen

  • Wände versetzen und großzügige Räume mit mehr Bewegungs­freiheit schaffen
  • Tür Durchgänge verbreitern und neue Innen­türen einbauen
  • Schwellen auf Bewegungs­flächen abbauen
  • Terrasse, Loggia oder Balkon schaffen oder erschließen

Badezimmer

  • Raum­aufteilung ändern
  • Boden gleiche Dusche einbauen und Dusch(-klapp)sitz anbringen
  • Sanitär Objekte modernisieren (WC, Bidet, Wasch­becken und Bade­wanne ein­schließlich eines mobilen Lift­systems)

Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag

  • alters­gerechte Assistenz­systeme und Smart­home-­Anwendungen installieren oder erweitern, etwa
    • baugebundene Bedienungs- und Antriebs­systeme, z. B. für Türen, Roll­läden, Fenster, Tür­kommunikation, Beleuchtung, Heizung- und Klima­technik
    • Mess-, Steuerungs- und Regelungs­technik, z. B. für Heizung und Beleuchtung
    • baugebundene Not-, Ruf- und Unter­stützungs­systeme, z. B. Wasser­melder, Panik­schalter und Sturzmelder
  • Bedien­elemente modernisieren, z. B. große Licht­schalter und ergo­nomische Tür­griffe anbringen
  • Stütz- und Halte­systeme einbauen
  • Orientierung erleichtern und Kommunikation verbessern, z. B. durch Beleuchtung und Gegensprech­anlagen

Antragsteller: Antragsberechtigt sind alle Investoren. Das können alle sein, die klimafreundlich sanieren. Dazu gehören Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und freiberuflich Tätige.

Merkmale: Das Programm Energieeffizient Sanieren kann als Annuitäten- oder Endfälliges Darlehen für eine bestimmte Laufzeit aufgenommen werden:

Annuitätendarlehen: Beim Annuitätendarlehen zahlt Ihr Kunde während der tilgungsfreien Anlaufzeit nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Annuitäten (Zins und Tilgung).

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Endfälliges Darlehen: Beim endfälligen Darlehen zahlt Ihr Kunde während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.

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Für beide Darlehensvarianten gilt:

  • Auszahlung 100 % (als Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen)
  • Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage
    • Kann ohne gesonderten Antrag für den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag um 24 Monate verlängert werden
    • Kann um weitere zwölf Monate verlängert werden, wenn der Abruf innerhalb der ursprünglichen Frist vom Antragsteller aus Gründen nicht erfolgen konnte, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat.
  • Bereitstellungszinsen ab dem 13. Monat (0,15 % pro Monat auf den nicht abgerufenen Kreditbetrag)
  • Abgerufene Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten vollständig und zweckmäßig eingesetzt sein, bei Überschreitung der Frist muss ein Zinszuschlag gezahlt werden
  • Innerhalb von 54 Monaten nach Zusage muss die Verwendung gegenüber der Hausbank nachgewiesen werden (auf Antrag bei der KfW bis 66 Monate)
  • Vorzeitige Rückzahlung/Sondertilgung nur vollständig gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich

 

Gut zu wissen

  • Private Eigenleistung: Sei können private Eigenleistungen, die mit der energetischen Sanierung verbunden sind, geltend machen – allerdings können nur die Materialkosten gefördert werden.
  • Pflichten bei Verkauf: Die geförderten Immobilien sind mindestens 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen. Bei einem vorzeitigen Verkauf muss der Verkaufende den Käufer auf die Förderung, die Nutzungspflicht und das Verschlechterungsverbot hinweisen. Beim Verkauf gehen die Pflichten auf den Käufer über.
  • Nicht förderfähig: Die Sanierung ist nicht förderfähig, wenn der Ersterwerb in einen Grundstücks-Kaufvertrag und einen separaten Bau- und Werkvertrag für die Sanierung aufgeteilt wird. Der Kaufpreis der Immobilie wird auch nicht gefördert. Ist die Immobilie eigengenutzt, können Sie diesen über das Wohneigentumsprogramm fördern lassen.
  • Vorzeitige Rückzahlung: Bei einer vorzeitigen Rückzahlung gg. Vorfälligkeitsentschädigung müssen Sie darauf achten, dass der Tilgungszuschuss bereits verbucht ist.
  • Rechnungen: Alle Rechnungen sind unbar zu begleichen und müssen den Namen des Antragsstellers, die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung, den Durchführungszeitraum sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein.
  • Zweck: Die geförderten Gebäude und Wohneinheiten sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
  • Kombination: Das Programm kann mit dem Wohneigentumsprogramm kombiniert werden.
  • Sperrvermerk: Ein Verzicht auf die Zusage ist möglichFrühestens sechs Monate nach Eingang der Verzichtserklärung bei der KfW kann ein neuer Antrag für das gleiche Vorhaben (identisches Investitionsobjekt und identische Effizienzhaus-Stufe) gestellt werden („Sperrfrist“). Die Sperrfrist gilt nicht, wenn der Verzicht erklärt wird, um in ein anderes Vorhaben (z.B. Wechsel von EH 40 in EH 40 EE in der Sanierung) zu wechseln. Hierbei sind die Anforderungen an den Vorhabenbeginn einzuhalten.

> Zum Inhaltsverzeichnis

Programm Klimafreundlicher Neubau (297/298)

Mit diesem Programm wird Energieeffizienter Neubau ab dem 01.03.2023 gefördert.  Ziel der Förderung: Durch die Förderung von klimafreundlichen Neubauten sollen folgende Umweltziele verfolgt und vorangetrieben werden:

Definition

  • Gefördert werden Immobilien, die neugebaut werden oder innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme erst erworben werden.
  • Oder Wohneinheiten, die aus einer Erweiterung oder einem Ausbau bisher unbeheizter Räume entstehen (z.B. Dachaufstockung, Anbau oder Dachausbau).
  • Die neue Förderung erfolgt über zinsgünstige Darlehen mit Zinsverbilligung (Förderkredit ab * effektiver Jahreszins) ohne Tilgungszuschüsse.
*Zinsen werden auf dieser Seite nicht ständig erneuert, wir verlinken den Zins mit der KFW Seite-hier sehen Sie den aktuellen Zins

297 oder 298? Wo ist der Unterschied? Für den klimafreundlichen Neubau gibt es bei der KfW zwei Programme: 297 und 298.

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Ziel von beiden Programmen ist die Einhaltung der Prinzipien des nachhaltigen Bauens. In der Praxis wird zwischen zwei Stufen unterschieden.

  • Klimafreundliches Wohngebäude: Ein klimafreundliches Wohngebäude
    • erreicht den Standard 40
    • erfüllt die Anforderungen an das Treibhausgaspotential
    • nutzt keine Wärme durch fossile Energien oder Biomasse

Max. Kreditbetrag pro Wohneinheit: 100.000 €

  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG: Ein klimafreundliches Wohngebäude mit QNG
    • erreicht den Standard 40
    • erfüllt die Anforderungen an das Treibhauspotential
    • nutzt keine Wärme durch fossile Energien oder Biomasse
    • hat das Qualitätssiegel für nachhaltige Gebäude PLUS oder PREMIUM

Max. Kreditbetrag pro Wohneinheit: 150.000 €

Prozesse im Detail: Der Antrag auf Förderung bei der KfW ist vor dem Vorhabenbeginn zu stellen. Den richtigen Zeitpunkt für die Antragsstellung bei den verschiedenen Finanzierungsvorhaben und was Sie dabei noch beachten müssen,  finden Sie hier.

  • Bauvorhaben: Beim Bauvorhaben gilt der Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages zum Bauvorhaben als Vorhabenbeginn. Ausnahme: Kann man ein dokumentiertes Beratungsgespräch zum Vorhaben nachweisen, kann im Anschluss ein Liefer- und Leistungsvertrag abgeschlossen werden. Hierfür gibt es bei der KfW den Vordruck „Nachweis eines Beratungsgesprächs“.
  • Kauf: Beim Kauf von einem Bauträger ist die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags/ Bauträgervertrags der Vorhabenbeginn. Eine abweichende Regelung mittels einer aufschiebenden/auflösenden Bedingung gilt nicht.
    • Beim Ersterwerb eines Neubaus muss der Kauf- bzw. ein verbundener Kauf- und
      Werkvertrag oder Bauträgervertrag eine Haftung des Verkäufers für die vereinbarte Förderstufe gegenüber dem Käufer enthalten (sog. „Schutzklausel“).

Planungs- und Beratungsleistungen dürfen Sie natürlich vorher in Anspruch nehmen.

Antragsteller: Antragstellende können grundsätzlich all Ihre Kunden sein, die ein neues Wohngebäude bzw. Wohneinheit bauen oder kaufen und deren Immobilie die KfW Standards erfüllt. Je nachdem für welchen Zweck das Wohngebäude genutzt wird, kann eines der zwei Programme (297 oder 298) greifen.

Merkmale:Das Programm Klimafreundlicher Neubau kann als Annuitäten- oder Endfälliges Darlehen für eine bestimmte Laufzeit aufgenommen werden:

Annuitätendarlehen:Beim Annuitätendarlehen zahlt Ihr Kunde während der tilgungsfreien Anlaufzeit nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Annuitäten (Zins und Tilgung).

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Endfälliges Darlehen: Beim endfälligen Darlehen zahlt Ihr Kunde während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück

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Für beide Darlehensvarianten gilt:

  • Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und enthält eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
  • Auszahlung 100 % (als Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen)
  • Abruffrist 12 Monate und Verlängerung auf 24 für nicht ausgezahlte Kreditbeträge
  • Bereitstellungszinsen ab dem 13. Monat (0,15 % pro Monat auf den nicht abgerufenen Kreditbetrag)
  • Abgerufene Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten vollständig und zweckmäßig eingesetzt sein, bei Überschreitung der Frist muss ein Zinszuschlag gezahlt werden
  • Vorzeitige Rückzahlung/Sondertilgung nur vollständig gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich
  • Der produkt- und fristgerechte Einsatz der Mittel muss spätestens 36 Monate nach Vollauszahlung des Darlehens nachgewiesen werden.

> Zum Inhaltsverzeichnis

Exkurs: Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Wann bekommt ein Gebäude das Qualitätssiegel?

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Wohnqualität: Die Wohnqualität wird an folgenden Kriterien gemessen:

  • Funktionale Qualität
  • Außenräume
  • Barrierefreiheit
  • Stellplätze
  • Freiflächen
  • Thermischer Komfort

Ökonomische Qualität: Die ökonomische Qualität wird anhand folgenden Kriterien bewertet:

  • Lebenszykluskosten
  • Werthaltigkeit der Investition
  • Langfristige Wertstabilität

Die Technische Qualität: Wird anhand folgender Kriterien bewertet:

  • Schallschutz
  • Ernergetische Qualität
  • Lüftung
  • Effizienz der Haustechnik
  • Brandschutz
  • Feuchteschutz
  • Luftdichtheit der Gebäudehülle
  • Reaktion auf standortbezogene Gegebenheiten
  • Dauerhaftigkeit
  • Wartungsfreundlichkeit
  • Recyclingfreundlichkeit der Baukonstruktion

Die Prozessqualität: wird anhand folgender Kriterien bewertet:

  • Qualität der Bauausführung
  • Qualität der Projektvorbereitung
  • Dokumentation
  • Übergabe/Einweisung
  • Einregulierung
  • Voraussetzung für Bewirtschaftung
  • Reinigungs-/Wartungs-/
    Instandhaltungsplan

Ökologische Qualität: Die Ökologische Qualität wird anhand folgender Kriterien bewertet:

  • Primärenergiebedarf
  • Flächeninanspruchnahme und Flächenversiegelung
  • Ökobilanz
  • Trinkwasserbedarf
  • Energiegewinnung für Mieter und Dritte
  • Vermeidung von Schadstoffen
  • Einsatz von zertifiziertem Holz

Energieeffizienz-Experte und Zertifizierungsprozess QNG: Sie fragen sich, wofür Sie einen Energieeffizienz-Experten brauchen und wie der Zertifizierungsprozess abläuft? Hier erfahren Sie mehr!

Energieeffizenz-Experte:

  • Erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA), auf deren Grundlage ein Förderantrag für dieses Vorhaben gestellt werden kann.
  • Prüft und bestätigt, dass ein energetischer Standard eines Effizienzhauses 40 erreicht wird.
  • Prüft und bestätigt die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen von Wohngebäuden nach QNG-PLUS.
  • Prüft und bestätigt die technischen Mindestvoraussetzungen des Gebäudes.
  • Sie oder er muss für das beantragte Vorhaben beauftragt werden und unabhängig sein, d.h. sie oder er darf beispielsweise nicht bei der Baufirma beschäftigt sein.
  • Nach Beendigung des Vorhabens bestätigt sie oder er die Durchführung und bestätigt ggf., dass ein Zertifikat einer Zertifizierungsstelle bzgl. des QNG-Plus oder QNG-PREMIUM Standards vorliegt.

Zertifizierungsprozess QNG:

  • Der Energieeffizienz-Experte bestätigt bei Antragstellung, dass die Mindestanforderungen der Effizienzhaus-Stufe 40 erfüllt werden, eine Zertifizierung „QNG“ geplant ist und erstellt die BzA.
  • Bei Erstellung der BzA muss das QNG-Zertifikat nicht vorliegen, dies erhält der Kunde erst nach Abschluss des Bauvorhabens.
  • Der Nachhaltigkeitsberater führt nach Abschluss der Maßnahmen eine Nachhaltigkeitsbewertung durch und reicht diese bei der QNG-Zertifizierungstelle ein.
  • Die Zertifizierungsstelle überprüft die Nachhaltigkeitsbewertung und vergibt im Anschluss das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“.
  • Der Kunde erhält nach Fertigstellung des Gebäudes das QNG-Zertifikat von der Zertifizierungsstelle und muss dieses dem Energieeffizienz-Experten vorlegen.
  • Die Energieeffizienz-Experte bestätigt bei Erstellung der BnD (Bestätigung nach Durchführung) die Vorlage des QNG-Zertifikats.

Grundsätzlich muss beim Programm Klimafreundlicher Neubau eine Energieeffizienz-Experte für die Beantragung und Begleitung beauftragt werden. Sofern Sie eine Immobilie mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) kaufen oder bauen, muss ergänzend noch eine QNG-Zertifizierungsstelle und eine QNG Nachhaltigkeits-Berater hinzugezogen werden.

Gut zu wissen

  • Kombination: Das Produkt „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ kann mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombiniert werden, sofern die Rahmenbedingungen eingehalten werden.
  • Nicht förderfähig: Nicht gefördert werden der Kauf von Grundstücken, Umschuldungen oder Nachfinanzierungen. Außerdem ist eine Mehrfachförderung der gleichen Einheit ist ausgeschlossen.
  • Ferienhäuser: Ferienhäuser und –wohnungen sind förderfähig, sofern sie unter das GEG (Gebäudeenergiegesetz) fallen.
  • Ausgeschlossene Kombinationen: Folgende Förderungen dürfen nicht für dieselben förderfähigen Kosten mit KFN kombiniert werden:
    • Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI)
    • Dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
    • Dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
    • Der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

    Folgende Förderungen dürfen nicht für die gleiche Maßnahme mit KFN kombiniert werden:

    • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
    • Wohneigentum für Familien (WEF)
  • Sperrvermerk: Vor Auszahlung des KfW-Refinanzierungskredits an den Finanzierungspartner ist ein Verzicht auf den Kredit jederzeit möglich. Für dasselbe Vorhaben (identische Förderstufe) können Sie frühestens 6 Monate nach Eingang der Verzichtserklärung bei der KfW einen neuen Kredit beantragen. Eine neue Antragstellung ist ohne Sperrfrist möglich, wenn das Vorhaben neu oder in wesentlichen Teilen verändert ist.

> Zum Inhaltsverzeichnis

Wir hoffen Ihnen hiermit einen umfangreichen Überblick in die aktuellen wohnwirtschaftlichen Förderprogramme der KFW gegen zu haben. Bei Fragen, Anmerkungen oder Terminwünschen, können Sie sich gerne über unsere Homepage melden oder direkt anrufen unter 07121 381 1801. Weiter Informationen zum Thema KFW finden Sie auf Unserer Homepage unter der Seite: Fördermittel der KFW

Ihr Team der Albfinanz aus Reutlingen