Tilgungsaussetzung

Nicht wie bei einem Annuitätendarlehen kann die Tilgung auch auf einen späteren Zeitpunkt vereinbart werden. Dies ist der Fall bei sog. Tilgungsaussetzungsdarlehen, welche erst zu einem vereinbarten Zeitpunkt auf einmal getilgt werden. Während der Laufzeit werden so nur Zinsen fällig. Bis zum Tilgungszeitpunkt kann ein Tilgungsersatzmittel, ein Tilgungssurrogat, bespart werden, womit das Darlehen abbezahlt wird. Das wohl bekannteste Konstrukt ist hier wohl das Bauspardarlehen.

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