Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung 2 des Grundbuchs eingetragen und vermerkt den stattfindenden Eigentumsübergang, also die künftige Auflassung. Die Auflassungsvormerkung ist eine Absicherung für dich als Käufer, da der bisherige Eigentümer dadurch das Objekt nicht nochmal verkaufen kann, bis du aufgelassen bist.

Mehr zum Thema

Aufteilungsplan

Die Auflassung ist eine behördlich unterzeichnete Bauzeichnung der Immobilie. Er enthält all im Gebäude befindlichen Bereiche von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum mit Größe und Lage. Besonders bei Gebäuden mit mehreren Eigentumswohnungen, können die einzelnen Wohnungen anhand fortlaufender Nummern eindeutig identifiziert werden.

Mehr zum Thema

Auszahlungsvoraussetzung

Mit deinem Darlehensvertrag sind bestimmte Voraussetzungen verbunden, die für den Kreditgeber erfüllt sein müssen, damit er das Darlehen auszahlt. In der Regel prüft die Erfüllung der Voraussetzungen dein Notar und stellt eine Bescheinigung aus, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dies kann z.B. die rangrichtige Eintragung der Grundschuld im Grundbuch sein.

Mehr zum Thema

Bauantrag

Wenn du ein neues Haus bauen möchtest, musst du bei deinem örtlichen Bauamt einen Bauantrag stellen. Dieser wird dann von der Behörde genehmigt und du kannst mit dem Bau starten.

Mehr zum Thema

Baubeschreibung

Die Baubeschreibung umfasst detailliert alle Merkmale der Immobilie, wie z.B. Ausstattung und Baubeschaffenheit. Für deinen Kreditgeber ist diese Information sehr wertvoll, da anhand dessen der Wert der Immobilie ermittelt werden kann.

Mehr zum Thema