Zusatzsicherheit

Zusatzsicherheiten können zur Verbesserung der Beleihungsgrenzen in ein Darlehen einfließen. Dadurch erhält die Bank mehr Sicherheiten und die Kondition verbessert sich. Oft müssen Zusatzsicherheiten sogar herangezogen werden, z.B. wenn nicht genug Eigenkapital zur Verfügung steht. Zusatzsicherheiten können weitere Immobilien von dir oder Verwandten sein, die bereit sind, eine zusätzliche Grundschuld auf ihre Immobilie eintragen zu lassen. Übrigens: Nicht nur weitere Immobilien können als Zusatzsicherheit dienen. Auch Rückkaufswerte von Lebensversicherungen oder anderen Wertanlagen können in Einzelfällen verwendet werden.

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Zuteilung

Die Zuteilung erfolgt im Rahmen eines Bausparvertrages und beschreibt die Erfüllung von verschiedenen Kriterien zum Abruf eines Bauspardarlehens. Die Einflussgrößen für die Beurteilung der Zuteilung sind das Mindestsparguthaben, die Mindestsparzeit und die Bewertungszahl. Die Bewertungszahl hängt von harten und weichen Faktoren ab, die vom Bausparvertragsinhaber NICHT zu 100% beeinflust werden können. Wichtig: Die Zuteilungreife kann NICHT garantiert werden. Die hochrechnungen sind Modellrechnungen die unverbindlich ausgewiesen werden. In der Vergangenheit hatt es sich immer wieder gezeigt, das ein Bausparvertrag leider nicht rechtzeitig Zuteilungsreif wurde und so zwischenfinanziert werden musste.

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Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist das Verfahren der zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung eines Anspruchs eines Gläubigers gegen einen Schuldner. Wenn ein Darlehensnehmer seinen Verbindlichkeiten aus einem Darlehen nicht mehr nachkommen kann, droht die Zwangsversteigerung zur Begleichung der Schulden, welche im Grundbuch eingetragen wurden.

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Zwischenfinanzierung

Mit einer Zwischenfinanzierung können kurzfristige Lücken im Eigenkapital geschlossen werden. Die Zwischenfinanzierung läuft nur vorübergehend.

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