Grunderwerbssteuer

Wenn du ein Grundstück oder eine Immobilie kaufst, fällt in der Regel die Grunderwerbssteuer an. Das kann sich in der Höhe von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. In Baden-Württemberg liegt dies bei 5% vom Kaufpreis und muss an das zuständige Finanzamt bezahlt werden. Bei Grundstückskäufen von Familienangehörigen aus gerade Linie fällt die Grunderwerbssteuer nicht an.

Übersicht Grunderwerbssteuer nach Bundesländern:

  • Baden-Württemberg 5,0 %
  • Bayern 3,5%
  • Berlin 6,0 %
  • Brandenburg 6,5 %
  • Bremen 5,0 %
  • Hamburg 4,5 %
  • Hessen 6,0 %
  • Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %
  • Niedersachsen 5,0 %
  • Nordrhein-Westfalen 6,5 %
  • Rheinland-Pfalz 5,0 %
  • Saarland 6,5 %
  • Sachsen 3,5%
  • Sachsen-Anhalt 5,0 %
  • Schleswig-Holstein 6,5 %
  • Thüringen 6,5 %

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Nebenkosten

Bei einem Immobilienerwerb können verschiedene Nebenkosten anfallen. Im Regelfall sind dies Notargebühren (ca. 2%), Grunderwerbssteuer (in BaWü 5%) und eventuelle Kosten des Immobilienmaklers. Wir unterstützen dich bei der richtigen Ermittlung der Kaufnebenkosten. Nach dem Kauf spricht man ebenfalls von Nebenkosten die für den Unterhalt deiner Immobilie anfallen. Diese werden in deiner Haushaltsrechnung berücksichtigt.

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