Die Restschuld ist der Betrag, der zum Betrachtungszeitpunkt als Darlehensschuld übrig ist. Bei Baufinanzierungen ist es der Regelfall, dass der Darlehensbetrag nach Ablauf der vereinbarten Sollzinsbindung noch nicht komplett getilgt ist. Daher muss der Darlehensnehmer die Restschuld bzw. noch offene Summe des Baudarlehens nach Ende der Vertragslaufzeit an den Darlehensgeber zurückzahlen.
15. März 2021