Ausgelernt: Immobilienmakler müssen sich bald nicht mehr fortbilden – wir schon

Beim Kauf einer Immobilie geht es für die meisten Menschen um die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens. Trotzdem hat der Bundestag Mitte Juni beschlossen: Immobilienmakler müssen sich künftig nicht mehr verpflichtend fortbilden. Für uns als Versicherungs- und Finanzierungsvermittler ändert sich dagegen nichts – die Fortbildungspflicht in unserem eigenen Berufsfeld bleibt bestehen. Um diese Entscheidung wirklich einzuordnen, lohnt sich ein Blick auf die Vorgeschichte: Die aktuelle Debatte ist nämlich schon die zweite Runde eines Streits, der seit über zehn Jahren schwelt.

Was sich für Immobilienmakler konkret ändert

Seit 2018 mussten Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter jeweils 20 Stunden Fortbildung innerhalb von drei Jahren nachweisen – geregelt in § 34c Gewerbeordnung und der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Im Rahmen des Bürokratierückbaugesetzes wollte die Bundesregierung diese Pflicht ursprünglich für beide Berufsgruppen komplett streichen. Nach Kritik von Verbänden und Verbraucherschützern einigte sich der Bundestag am 11. Juni 2026 auf einen Kompromiss: Wohnimmobilienverwalter behalten ihre Fortbildungspflicht, für Immobilienmakler entfällt sie vollständig. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch final zustimmen.

Die Vorgeschichte: Ein Beruf ohne echte Eintrittshürde

Um zu verstehen, warum dieser Schritt für viele in der Branche so schwer wiegt, muss man zurück ins Jahr 2015 gehen. Damals lag bereits ein Gesetzentwurf vor, der für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter einen echten Sachkundenachweis vorsah – eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, ähnlich wie sie Versicherungsvermittler bis heute ablegen müssen. Der Nationale Normenkontrollrat fand jedoch erhebliche Mängel am Entwurf, woraufhin dieser zur Überarbeitung ans Ministerium zurückging. Ein Petitionsausschuss des Bundestages unterstützte parallel eine Bürgerpetition, um das ins Stocken geratene Verfahren zu beschleunigen.

Als das „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“ schließlich zum 1. August 2018 in Kraft trat, war der eigentliche Sachkundenachweis daraus bereits wieder verschwunden. Übrig blieb die deutlich schwächere Fortbildungspflicht von 20 Stunden pro drei Jahre – von Verbandsseite von Anfang an als Kompromisslösung wahrgenommen. Der damalige IVD-Präsident Jürgen Michael Schick kommentierte das Gesetz seinerzeit so: „Das Gesetz kann nur ein erster Schritt zu einem substanziellen Sachkundenachweis als Berufszulassung für Immobilienmakler und Verwalter sein. Die jetzige Regelung bleibt deutlich hinter unseren Erwartungen zurück.“ Bis dahin genügten für die Gewerbeerlaubnis im Kern Volljährigkeit und ein sauberes Führungszeugnis – fachliche Vorkenntnisse waren praktisch nie Voraussetzung, was Quereinstiege in den Beruf traditionell sehr einfach machte.

Mit dem gleichen Gesetz wurde 2018 zudem der Beruf des „Wohnimmobilienverwalters“ als eigener, erlaubnispflichtiger Tatbestand überhaupt erst geschaffen. Bis dahin brauchte nicht einmal jemand, der fremde Eigentumswohnungen oder Mietshäuser verwaltete, irgendeine behördliche Erlaubnis. Vor diesem Hintergrund war 2018 selbst mit der abgeschwächten Fortbildungspflicht schon ein spürbarer Fortschritt gegenüber dem, was vorher galt – weshalb die jetzige Streichung für Makler vielen in der Branche wie ein Rückschritt hinter einen ohnehin schon vorsichtigen ersten Schritt vorkommt.

Zwei Welten: Warum wir uns weiterbilden müssen – Makler künftig nicht mehr

Was die Neuregelung 2026 zusätzlich bemerkenswert macht: Selbst die 2018 eingeführte Fortbildungspflicht war für Immobilienmakler immer schon die schwächere Variante von Regulierung, verglichen mit anderen beratenden Berufen. Anders als bei Versicherungsvermittlern nach § 34d GewO verlangte § 34c GewO nie einen formellen Sachkundenachweis in Form einer IHK-Prüfung – nur die reine Gewerbeerlaubnis plus, seit 2018, den Fortbildungsnachweis. Jetzt entfällt für Makler auch dieser letzte Baustein.

IVD-Präsident Dirk Wohltorf bringt den Unterschied zur aktuellen Reform im Verbandsmagazin AIZ so auf den Punkt: Anders als Immobilienmakler benötigen Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler weiterhin einen verpflichtenden Sachkundenachweis samt laufender Fortbildung – ein Markt, der „weiterhin ohne verpflichtenden Sachkundenachweis auskommen muss“, wie er es nennt.

Berufsgruppe Rechtsgrundlage Fortbildungspflicht?
Versicherungsvermittler § 34d GewO Ja, weiterhin
Immobiliardarlehensvermittler § 34i GewO Ja, weiterhin
Finanzanlagenvermittler § 34f GewO Ja, weiterhin
Wohnimmobilienverwalter § 34c GewO Ja, weiterhin
Immobilienmakler § 34c GewO Entfällt künftig

Deutschland im internationalen Vergleich

Die deutsche Zurückhaltung bei der Regulierung des Maklerberufs ist im europäischen Vergleich eher die Ausnahme als die Regel. Der IVD wies bereits vor Jahren darauf hin, dass der Beruf des Immobilienmaklers in Deutschland – anders als in vielen anderen EU-Staaten – gar nicht als „reglementierter Beruf“ im Sinne der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie gilt, was deutschen Maklern sogar die dauerhafte Berufsausübung in Ländern mit strengerer Regulierung erschweren kann, sofern sie keinen Hochschulabschluss vorweisen.

Land Anforderung an Immobilienmakler
Österreich Reglementiertes Gewerbe, Befähigungsprüfung oder einschlägiges Studium erforderlich
Dänemark Staatliche Fach- und Eignungsprüfung, mehrjährige Fortbildung oder eigenes Maklerstudium
Frankreich Juristische Ausbildung plus anschließende Ausbildung bei einem Notar
Großbritannien Kaufmännische Ausbildung plus separate Zusatzqualifikation zum Immobilienvermittler
Deutschland (neu) Gewerbeanmeldung mit Zuverlässigkeitsprüfung – keine Fachprüfung, keine Fortbildungspflicht mehr

Auch andere Länder wie Italien, Spanien oder die Schweiz verlangen keine speziellen Zulassungsvoraussetzungen und ähneln damit eher dem bisherigen deutschen Modell – Spanien setzt allerdings zumindest auf eine Registrierung in einer Berufskammer samt verpflichtender Haftpflichtversicherung. Deutschland bewegt sich mit der jetzigen Reform also nicht in Richtung des strengeren europäischen Mainstreams, sondern weiter weg davon.

Bürokratieabbau oder Rückschritt beim Verbraucherschutz?

Die Bundesregierung begründet die Streichung mit Vertrauen in die Eigenverantwortung der Branche: Man gehe davon aus, dass die meisten Gewerbetreibenden ihren Beruf ohnehin verantwortungsbewusst ausüben und ihr Wissen freiwillig aktuell halten – eine gesetzliche Pflicht sei daher verzichtbar, besonders im Sinne kleiner und mittlerer Unternehmen.

Der IVD sieht das anders und verweist auf eine eigene Beobachtung: Ein großer Teil der Makler nutze Fortbildungsangebote erst kurz vor Ablauf der Drei-Jahres-Frist – für den Verband ein Beleg dafür, wie wirksam die Pflicht tatsächlich ist. IVD-Geschäftsführer Christian Osthus verweist zudem darauf, dass das Produkt Immobilie seit 2018 durch Energie- und Finanzthemen noch komplizierter geworden sei – ein Argument eher für mehr verpflichtende Qualifikation als für weniger. IVD-Präsident Wohltorf nennt die Streichung offen „Augenwischerei“, die ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung schwäche. Auch der VDIV betont, gerade Energiewende und komplexere Finanzierungsfragen würden gut ausgebildete Berater heute wichtiger machen, nicht überflüssiger.

Beide Seiten haben nachvollziehbare Argumente: weniger Bürokratie für kleine Maklerbüros auf der einen, mehr Schutz bei einer folgenreichen Kaufentscheidung auf der anderen Seite. Angesichts der zehnjährigen Vorgeschichte dieses Streits ist die jetzige Entscheidung weniger eine plötzliche Kehrtwende als der vorläufige Schlusspunkt einer Auseinandersetzung, die die Branche schon lange begleitet.

Was heißt das für dich als Immobilienkäufer oder -verkäufer?

Wenn der Gesetzgeber keine Mindestqualifikation mehr vorschreibt, verlagert sich die Verantwortung stückweit auf dich als Kunde. Ein paar Anhaltspunkte, mit denen du die Fachkompetenz eines Maklers auch ohne Pflichtnachweis einschätzen kannst:

  • Frag aktiv nach freiwilligen Weiterbildungen oder Zertifizierungen, zum Beispiel über IVD-Bildungsangebote
  • Achte auf Mitgliedschaften in Berufsverbänden wie dem IVD – diese setzen oft eigene Qualitätsstandards voraus, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen
  • Stelle konkrete Fachfragen zu Energieausweis, Fördermöglichkeiten oder aktuellen Finanzierungskonditionen – die Antwort verrät viel über den Wissensstand
  • Lass dir die bisherige Berufserfahrung und Referenzen zu vergleichbaren Objekten zeigen

 

Unser Standpunkt

Wir wollen das nicht zum Anlass nehmen, über eine andere Berufsgruppe zu urteilen – viele Maklerinnen und Makler bilden sich auch künftig freiwillig weiter, ganz ohne gesetzlichen Zwang. Für uns als Versicherungs- und Finanzierungsvermittler ändert sich durch das neue Gesetz ohnehin nichts: Die Fortbildungspflicht in unserem Bereich bleibt bestehen, und als IVD-Mitglied sehen wir uns den freiwilligen Qualitätsstandards der Branche ohnehin verpflichtet, unabhängig davon, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn du eine Immobilie kaufen, verkaufen oder finanzieren möchtest, unterstützen wir dich gerne.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung. Das Gesetz zur Änderung der Fortbildungspflicht hat der Bundestag am 11. Juni 2026 beschlossen; die endgültige Zustimmung des Bundesrats sowie das Inkrafttreten standen zum Stand dieses Beitrags (September 2026) noch aus und können sich zeitlich verschieben. Für eine auf deine persönliche Situation zugeschnittene Einschätzung wende dich gerne an uns.