Zum Ende des Jahres 2022 lief das sogenannte Baukindergeld aus. Hierbei handelte es sich um ein Förderprogramm, um Familien dabei zu unterstützen, einfacher in die eigenen vier Wände zu kommen und sich den Traum vom Eigenheim zu ermöglichen. Das Baukindergeld war ein reines Zuschussprogramm, bei dem Familien im Falle eines Erwerbs von Wohneigentum eine bestimmte Fördersumme erhalten haben.
Die Höhe hat sich dabei nach der Anzahl der Kinder gerichtet. Das Programm wurde stark nachgefragt, weshalb sich viele potenzielle Häuslebauer nach einer Alternative gesehnt haben. Ab Juni 2023 hat sich nun das KfW 300 Programm in die schier endlos wirkende Programmvielfalt der KfW gereiht und soll als Nachfolger des Baukindergelds dienen. Wir liefern dir und deiner Familie in diesem Beitrag einen Überblick über die wichtigsten Fakten.
Wer kann Anträge stellen?
Das KfW-Programm 300 richtet sich an Privatpersonen, die allein oder als gemeinsame Haushalte mit Ehe- oder Lebenspartnern selbst genutztes klimafreundliches Wohneigentum bauen oder als Ersterwerb kaufen möchten.
Eine Voraussetzung ist, dass im Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt. Das zu versteuernde Einkommen darf für eine Antragstellung 60.000 Euro nicht überschreiten, für jedes weitere Kind kommen 10.000 Euro hinzu. Als Berechnungsgrundlage wird hierbei der Durschnitt aus 2021 und 2022 berechnet. Schau daher mal in deinen oder euren letzten beiden Steuerbescheiden nach, wie hoch euer zu versteuerndes Einkommen war.
Was wird gefördert?
Die wichtigste Voraussetzung ist die „Klimafreundlichkeit“ des Gebäudes. Ein Wohngebäude qualifiziert sich für diese Förderstufe, wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 40
- Einhalten der Anforderungen an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ über den gesamten Lebenszyklus hinweg
- Keine Verwendung von Öl, Gas oder Biomasse zur Beheizung des Gebäudes.
Beachte: Ob die Anforderungen erfüllt sind, kann dein Hausanbieter oder ein qualifizierter Energieberater beurteilen.
Wie wird gefördert?
Beim neuen Programm handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit, der weit unter den üblichen Marktzinsen liegt. Hierfür kann ein Nachhaltigkeitszertifikat, wie zum Beispiel das QNG-Zertifikat, von Vorteil sein und höhere Darlehenssummen ermöglichen.
Die Höhe des Kredits ist abhängig von der Anzahl der Kinder im Haushalt und dem Level der Klimafreundlichkeit des Gebäudes. Bei ein bis zwei Kindern können bis zu 140.000 €, bei drei bis vier Kindern bis zu 165.000 € und bei fünf oder mehr Kindern bis zu 190.000 € beantragt werden.
Die aktuellen Zinssätze des KfW-Programms 300 variieren je nach Laufzeit. Der niedrigste Zinssatz liegt bei 0,01 Prozent, gilt jedoch nur für eine Laufzeit von vier bis zehn Jahren. In dieser besonders günstigen Variante wird allerdings eine sehr hohe Tilgungsleistung verlangt, damit das Darlehen innerhalb von höchstens 10 Jahren zurückgezahlt wird. Diese Variante eignet sich also bei relativ niedrigen Kreditbeträgen. Die meisten Antragsteller werden jedoch längere Laufzeiten benötigen, wodurch die Zinssätze bei 1,05 bzw. 1,24 Prozent liegen können. Es besteht auch die Möglichkeit eines endfälligen Darlehens, bei dem nur die Zinsen während der Laufzeit gezahlt werden. (Stand 06/2023)
Der Weg zum Glück
Für die Antragsstellung beim KfW-Programm 300 muss zunächst ein Energieeffizienz-Experte hinzugezogen werden. Der Experte prüft, ob das Gebäude die Anforderungen für eine Förderung erfüllt und stellt eine entsprechende Bestätigung aus.
Damit kann dann über uns der Antrag vorbereitet und eingereicht werden. Es ist wichtig, den Antrag vor Beginn der Bau- oder Kaufmaßnahmen zu stellen.
Nach Prüfung der Unterlagen wird ein Förderzusage erteilt. Anschließend kann mit dem Bau oder dem Erwerb des Wohngebäudes begonnen werden. Die Auszahlung des Kredits erfolgt in der Regel in Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt oder nach dem Kaufvertrag.
Baukindergeld reloaded?
Mit dem neuen zinsgünstigen Darlehen können finanzielle Hürden überwunden und der Weg zum eigenen Heim geebnet werden. Als einen wirklichen Ersatz für das abgeschaffte Baukindergeld sehen wir das KfW 300 Programm aber nicht. Es handelt sich nicht mehr um einen einfachen Zuschuss, sondern eben um einen günstigen Kredit, der allerdings an deutlich mehr Voraussetzungen gekoppelt ist als noch das Baukindergeld. So steht die Immobilie mit den Anforderungen an die Energieeffizienz deutlich mehr im Vordergrund und die Einkommensgrenzen sind strenger. Zudem bewegen wir uns immer zwischen zwei Welten, da in den meisten Fällen ein weiterer Finanzierungsbaustein über eine andere Bank notwendig ist. Diese Bank wird immer eine eigene Bonitätsprüfung machen, bei der auch der KfW-Baustein geprüft wird. Aus Sicht der normalen Banken gibt es eigentlich keine Einkommensobergrenze und je mehr Einkommen zur Verfügung steht, desto besser. Die KfW schränkt mit der Einkommensobergrenze allerdings den Adressatenkreis stark ein. Die Schnittmenge von „genug Einkommen für die Bank“ und „nicht zu viel Einkommen für die KfW“ gilt es also zu erfüllen. Bei den derzeit notwendigen Kreditbedarfen für Neubauimmobilien, könnte diese Schnittmenge schnell unerreichbar werden.
Professionelle Beratung ist das A und O
Als Finanzierungsberater stehen wir dir zur Seite, um dich bei der Antragstellung und Finanzierung zu unterstützen. Im Förderdschungel der KfW verliert man schnell den Überblick, daher empfehlen wir dir so früh wie möglich einen Termin mit unseren Experten. Gemeinsam finden wir die optimale Finanzierungslösung und nutzen die vielfältigen Fördermöglichkeiten, um deinen Wohntraum Wirklichkeit werden zu lassen.
Melde dich gerne bei uns über unsere Homepage oder direkt per Telefon unter 07121 381 1801.
Dein Team der Albfinanz aus Reutlingen