Grundschuldbestellung

Wenn du eine Immobilie finanzierst, muss die Grundschuld der Bank im Grundbuch eingetragen werden. Du und der bisherige Eigentümer der Immobilie müssen dem zustimmen. Deine finanzierende Bank stellt vor der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags eine Grundschuldbestellungsurkunde aus, mit der die Grundschuld beim Notar in Auftrag gegeben wird. Dieser leitet die entsprechenden Unterlagen an das Grundbuchamt weiter. Die Grundschuldbestellung erfolgt oft im Anschluss des zu beurkundenden Kaufvertrages.