Bereitstellungszins und BZ-freie Zeit

Wenn du einen Darlehensvertrag unterzeichnet hast und das Darlehen aber noch nicht abrufen musst, weil z.B. der Zahlungstermin erst in einigen Monaten festgelegt ist, musst du für das bereitgestellte, aber nicht abgerufene Geld extra Zinsen bezahlen. Die Bank hält das Geld für dich bereit und kann es nicht anderweitig verzinst einsetzen. Dafür verlangt sie sozusagen eine Gebühr. Wir achten selbstverständlich darauf, eine ausreichend lange bereitstellungszinsfreie Zeit (BZ-freie Zeit) mit den Kreditgebern zu verhandeln, sodass für dich keine unnötigen Mehrkosten anfallen.