Von einem Volltilgerdarlehen ist die Rede, wenn die Gesamtlaufzeit eines Darlehens deckungsgleich mit der Zinsbindungsfrist ist. Das heißt das Darlehen ist nach Ablauf der Zinsbindung vollständig zurückgezahlt und es bleibt keine Restschuld übrig.
Von einem Volltilgerdarlehen ist die Rede, wenn die Gesamtlaufzeit eines Darlehens deckungsgleich mit der Zinsbindungsfrist ist. Das heißt das Darlehen ist nach Ablauf der Zinsbindung vollständig zurückgezahlt und es bleibt keine Restschuld übrig.