Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und bescheinigt, dass die fälligen Grunderwerbssteuern von einem Immobilienerwerber bezahlt wurden. Erst dann kann eine Eigentümerübertragung im Grundbuch stattfinden.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und bescheinigt, dass die fälligen Grunderwerbssteuern von einem Immobilienerwerber bezahlt wurden. Erst dann kann eine Eigentümerübertragung im Grundbuch stattfinden.