Auflassung

Die Auflassung ist die Einigung zum Eigentumsübertrag zwischen Verkäufer und Käufer im Immobilienkauf. Im Sachenrecht findet der Eigentumsübergang in der Regel durch Übergange der Sache statt. Da eine Immobilie in diesem Sinne nicht „übergeben“ werden kann, erfolgt der Eigentumsübergang erst durch die Auflassung und Eintragung im Grundbuch.